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Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren

Sie können bei mir einen Therapieplatz erhalten, wenn Sie bei mehreren Kollegen mit Kassenzulassung zeitnah keinen Therapieplatz erhalten konnten.

Die Abrechnung erfolgt über das Kostenerstattungsverfahren (siehe unten).

Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen informieren.

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Ich orientiere mich dabei an den für Psychotherapeuten geltenden Bewertungsmaßstäben (GOP/EBM) für Psychotherapie.

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden ( § 33 EStG).

Private Krankenversicherung 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen unkompliziert übernommen. Sie können einfach einen Termin zum Erstgespräch telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Sie sollten sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu den Modalitäten informieren, da der Übernahmeumfang und Antragsverfahren sich je nach Tarif unterscheidet.

Beihilfe bei Beamten

 

Die Kosten der Therapie werden von der Beihilfe anteilig nach Antragstellung übernommen, den Rest der Therapiekosten trägt nach Antragstellung die private Versicherung. 

MKK/BKK VBU & Bahn BKK

 Bahn BKK und MKK/BKK VBU  Versicherten kann ich meist zeitnah und unbürokratisch einen Therapieplatz anbieten, da die Kostenübernahme durch die vertraglichen Vereinbarungen bereits geklärt ist.

Sie benötigten lediglich eine Überweisung zur Psychotherapie von einem Arzt.

 

Heilfürsorge Bundespolizei und Bundeswehr

Wenn Sie Bundeswehrsoldat sind und bei der Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch mit mir vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung mit Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) von ihrem Truppenarzt.

 

Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für einen Termin unmittelbar an meine Privatpraxis wenden. Bitte bringen sie die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit. 

 

Ablauf der Kostenerstattung durch Gesetzliche Krankenversicherung
 

Wenn Sie bei Dringlichkeit einer Behandlung keinen zeitnahen Platz bei Vertragspsychotherapeuten (der gesetzlichen Krankenkassen) finden, können Sie eine Kostenerstattung der Psychother
apie (nach 
§ 13 Abs. 3 SGB V) in meiner Privatpraxis beantragen.
Die meisten Krankenkassen bewilligen den Antrag auf Psychotherapie ohne weiteren Aufwand.  Den konkreten Hintergrund erfahren Sie hier.

01. 
Im Erstgespräch wollen wir feststellen, worum es in der Behandlung gehen könnte und wir treffen eine diagnostische Einschätzung.
 
Zum Erstgespräch sollten Sie bereits das Formular PTV11 mit Dringlichkeitscode von einem Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung und zwei Absageprotokolle mitbringen.
Das Erstgespräch muss stattfinden, bevor es eine Kostenzusage von der Krankenkasse gibt. 
Nach dem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie die Behandlung beginnen wollen.
Erst nach dieser Entscheidung lohnt es sich, die Antragstellung in Angriff zu nehmen.


Die Therapie kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zusichert.Häufig werden dabei zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen genehmigt und für die Bewilligung der Behandlung einen Bericht für die Gutachter eingefordert. Lassen Sie sich nach Absendung des Antrags bitte den Eingang der Unterlagen bei Ihrer Kasse bestätigen, da die Kasse lt. Patientenrechtegesetz innerhalb von max. 5 Wochen eine Entscheidung mitteilen muss. Andernfalls gilt die Therapie als bewilligt. Anschließend sind Stundenkontingente von 12/24/60 bis max. 100/120 Sitzungen möglich.
 

02.

Kontaktieren Sie die Terminservicestelle (online oder telefonisch 116117) der Kassenärztlichen Vereinigung oder vereinbaren Sie direkt mit einem Vertragspsychotherapeuten einen Termin zur „Psychotherapeutischen Sprechstunde“. Dort wird eine zeitnahe Weitervermittlung geprüft und im Formular PTV 11 mit Dringlichkeitscode bestätigt. Dieses bringen Sie zum Erstgespräch mit.

Bei Bedarf teile ich Ihnen Kollegen mit, die Ihnen das Formular ausstellen. 

03.

Zwei Absageprotokolle


Auf dem ersten Protokoll notieren Sie, wann und auf welchem Weg sie bei Vertragspsychotherapeuten nach einem freien Therapieplatz angefragt haben und wie lange Sie bei Ihnen auf einen Therapieplatz (nicht auf das Erstgespräch) warten müssen (mind. 10 Absagen). 

Auf dem zweiten Protokoll, notieren Sie wann Sie die Terminservicestelle kontaktiert haben und mit welchem Ergebnis ( z.B. Termin nur zur Sprechstunde, kein zeitnaher Termin zur Therapie etc.).

Ich kann Ihnen auf Anfrage zwei Absageprotokoll per Mail zu schicken.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wie viele Absagen dokumentiert werden müssen.

04.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit mir.

 

Ich gebe ich Ihnen ein Formular mit, in dem ihr Hausarzt eine dringliche Aufnahme einer Psychotherapie empfiehlt. 

Darin bestätigt Ihr Arzt, dass eine längere Wartezeit nicht mehr zumutbar ist.

 

Wenn Sie wollen, können Sie vorab den Konsilliarbericht und die Dringlichkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie beim Arzt einfordern.

Ihr Arzt kennt dieses Formular.

Ich kann Ihnen hierzu die Formular auch per Mail zuschicken.

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